Nachweis für die Notbetreuung in Kitas und Horten

Veröffentlicht in: Aktuelles | 0

Liebe Eltern,

anbei erhalten Sie die Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus; abrufbar unter:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/5_famgesjugvers/501/Aktuelles/vierte-corona-verordnung-100-downloadFile.pdf

Beigefügt erhalten Sie auch die angepassten Formulare für die Notbetreuung ab 20. April 2020, welche weiterhin erforderlich sind.

Hier können Sie das aktuelle Fomular zum Nachweis für die Notbetreuung und die Bescheinigung Arbeitgeber downloaden. Wir bitten Sie dieses auszufüllen und in den Einrichtungen abzugeben.

Von Eltern bereits ausgefüllte Formulare behalten ihre Gültigkeit, sofern die Voraussetzung der Vierten Verordnung erfüllt sind.

 

 

 

Stand 17.04.2020