Anlaufstelle

Die Anlaufstelle versteht sich als eine niedrigschwellige ausstiegsorientierte Jugendhilfeeinrichtung. In unserem Haus bieten wir den jungen Menschen neben der Grundversorgung (Mittag- und Abendessen, Getränke, duschen, Kleiderkammer, Wäsche waschen, Zugang zum Internet u.a. lebenspraktischen Hilfen) Beratung und Begleitung an.

Zielgruppe: Sozial benachteiligte, ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene in besonders schwierigen Lebenslagen zwischen 16 und 27 Jahren.

Ziele: Grundlegendes Ziel der Arbeit des SCHIRM-Projektes ist die Förderung sozialer, gesundheitlicher und kultureller Kompetenzen unserer Nutzer*innen.

Gesetzliche Grundlagen: § 13 SGB VIII

FUN-Projekt

Das SCHIRM-Projekt hält als ergänzendes Leistungssegment ein Sportprojekt vor (FUN-Projekt).

Zielgruppe: Sozial benachteiligte, ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene in besonders schwierigen Lebenslagen zwischen 16 und 27 Jahren.

Ziele: Ziel ist es durch sportliche Betätigung körperlich-motorische, personale und soziale Kompetenzen zu fördern.

Gesetzliche Grundlagen: § 13 SGB VIII

Bürgertreff

Der Bürgertreff ist eine Anlaufstelle für Bewohner*innen unserer Stadt, die im Freiimfelder Viertel zu Hause sind. Die Angebote des Bürgertreffs sind in erster Linie alltagspraktische Lebenshilfen, das Bereitstellen einer warmen Mittagsmahlzeit und Unterstützung bei Hausaufgaben im offenen Freizeittreff.

Zielgruppe: Die Angebote des Bürgertreffs in der Landsberger Straße richten sich vornehmlich an die Bewohner*innen des Quartiers Freiimfelde. Die Familien, die keine Hilfe zur Erziehung erhalten, jedoch Unterstützungsbedarf in Alltagsproblemen haben, stellen die primäre Zielgruppe unseres Angebotes dar.

Ziele:

  • Aufbau einer vertrauensvollen tragfähigen Beziehung
  • Klären der Problemlagen/ Gefährdungspotenziale
  • Entwickeln tragfähiger Problem-lösungsstrategien und alternativer Lebensperspektiven
  • Unterstützen, Begleiten und Helfen bei Problemen des Alltages
  • Abbau von Hemmschwellen zu weiterführenden Hilfen
  • Vermitteln zu Beratungsstellen, Ämtern und Behörden
  • Schnittstelle für Gemeinwesenarbeit

Gesetzliche Grundlagen: § 27 SGB VIII